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Gründer bei der Arbeit

Wissenswertes zur Gründung einer Kommanditgesellschaft (KG)

Die Kommanditgesellschaft (KG)

Die staatliche und private Förderung zur Selbstständigkeit ist in vielen Fällen nicht an eine bestimmte Rechtsform des Gründungsunternehmens gebunden. Dennoch sollten sich Gründer genaue Gedanken darüber machen, welche Möglichkeiten sie bei der Gründung haben und welche Rechtsform im Einzelfall besser geeignet ist. Eine der vier typischen Personengesellschaften ist die Kommanditgesellschaft, kurz KG.

Wesentliche Merkmale der Kommanditgesellschaft

Die Kommanditgesellschaft stellt eine der vier idealtypischen Personengesellschaften dar. Es sind mindestens zwei Personen (natürliche oder juristische) notwendig, um eine Kommanditgesellschaft zu gründen. Im Gegensatz zu anderen Personengesellschaften ist bei der Kommanditgesellschaft das unternehmerische Risiko unterschiedlich verteilt. Der Komplementär haftet voll und gesamtschuldnerisch, das heißt einschließlich seines Privatvermögens. Der Kommanditist haftet hingegen nur in Höhe seiner Einlage in die Gesellschaft. Dem Komplementär obliegt dafür das alleinige Recht auf Geschäftsführung, Kontrolle und Vertretung, der Kommanditist besitzt nur eine sehr eingeschränkte Mitwirkungsmöglichkeit.

Gründung der Kommanditgesellschaft

Um eine Kommanditgesellschaft zu gründen, ist ein Gesellschaftervertrag notwendig. Es folgt, wie üblich, die Eintragung ins Handelsregister sowie die Anmeldung beim Gewerbe- und Finanzamt. Beim Firmennamen ist der Zusatz Kommanditgesellschaft oder KG zwingend. Es bestehen dann die gleichen (steuer-) rechtlichen Begebenheiten wie für andere Personengesellschaften (beispielsweise auf gruendercheck.com näher nachzulesen). Eine Kommanditgesellschaft kann auch als Mischform mit einer anderen Gesellschaftsform auftreten.

Warum sollte ein Gründer eine Kommanditgesellschaft gründen?

Da der Gründer die Rolle des Komplementärs einnimmt, hat er bei der Kommanditgesellschaft den Vorteil, das Eigenkapital durch die Einlage des Kommanditisten zu erhöhen, ohne die Geschäftsleitung und andere Befugnisse teilen zu müssen. Findet also ein Gründer einen Investor, der sich mit einer passiven Rolle zufrieden gibt, ist die Kommanditgesellschaft eine interessante Alternative. Auch ist eine Umwandlung beispielsweise einer frisch gegründeten OHG in eine KG problemlos möglich.